„Probesterben“ hilft Fehler zu vermeiden

Estate Planning als Ruhestandsplanung: Erblasser kann den Erbfall vollständig simulieren.

 

Die Deutsche planen in der Regel alles haargenau bis ins kleinste Detail – zumindest wenn es um Aspekte wie Hausbau, Autokauf oder größere Anschaffungen geht. Immer wenn eine größere Summe im Spiel ist, wird geprüft, überlegt, Informationen eingeholt und Bekannte oder Freunde um Rat gefragt.  Andererseits denken nur die wenigsten Deutschen an die meist größte „Transaktion“ in ihrem gesamten Leben und vor allem, zu wenige von uns sorgen für diesen fall vor.  Die Rede ist vom Vererben oder – weiter gefasst – von der Nachlassplanung.

Vorsorgen für den Fall der Fälle heißt einen letzten Willen im Form eines Testaments zu verfassen.  Wer eines verfasst, gehört schon zur Minderheit, denn die meisten Deutschen sterben ohne ein Testament hinterlassen zu haben.  Entweder weil das Ableben überraschend kam, oder weil man sich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen hat. Wer eines hinterlässt, greift oft in einer stillen Stunde zu Stift und Papier und verfasst seinen letzten Willen ohne Hinzuziehung von Experten.  Verfügt man über ein nicht unerhebliches Vermögen, steht häufig der Steuerspargedanke im Vordergrund und es wird der Steuerberater befragt, wie man Erbschaftssteuer vermeiden oder reduzieren kann.  Für die rechtssichere Formulierung wird ein Rechtsanwalt oder Notar aufgesucht.

Haben Sie im Zusammenhang mit der Nachlassplanung jemals etwas vom „Estate Planning“ gehört?  Vermutlich nicht, denn diese relativ junge Disziplin ist nahezu unbekannt. Es gibt nur wenige hundert zertifizierte Berater z.B. durch die Akademie Estate Planner Deutschland (VEPD) oder die European Business School (EBS).  Estate Planning ist ein Teil der Ruhestandsplanung und beleuchtet u.a. die wirtschaftlichen Folgen des ungeplanten Ablebens: Welche Liquidität verbleibt den Hinterbliebenen nach evtl. Zahlungen von Pflichtteilen und Steuern? Welche Details müssen bei der Planung berücksichtigt werden, hinsichtlich der eigenen Versorgung des überlebenden Partners?

Im Fokus der Tätigkeit steht die Bedürfnisklärung des potentiellen Erblassers, das heißt die Klärung der persönlichen Ziele und Prioritäten sowie die Vermeidung von Konflikten/Streit.  Mittels einer sogenannten Erbfallsimulation wird dem Mandanten der eigene Erbfall vor Augen geführt.  Einige sprechen daher bei der Erbfallsimulation auch vom „Probesterben“.

Erst diese vollständige Simulation erlaubt einem die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und Fehler zu vermeiden.

Das Probesterben bedeutet:

  • persönliche Ziele und Prioritäten erarbeiten
  • sämtliches Vermögen auflisten
  • gesetzliche Erbfolge oder letzten Willen berücksichtigen
  • wirtschaftliche Auswirkungen der Planung gemeinsam auswerten

In nahezu allen Fällen dient die Erbfallsimulation in einem weiteren Schritt dem Rechtsanwalt und Steuerberater als Grundlage für deren Gestaltung. Der potentielle Erblasser wird in die Lage versetzt seinen Erbfall zu verstehen und seine Berater erhalten die Grundlage für die individuelle Nachlassplanung.

Worin legt der Vorteil des Estate Plannings? Es gibt dem potentiellen Erblasser einen verständlichen Überblick über die Auswirkungen seines Erbfalles, um rechtzeitig und richtig zu handeln zu können und verhindert somit unliebsame Überraschungen und Streitigkeiten, die das Lebenswerk zerstören können.

 

Christoff Spahl Jahrgang 1963 ist seit 32 Jahren als Berater und Geschäftsführer der accaris consulting GmbH in Hamburg tätig. Er ist zertifizierter Ruhestandsplaner (FH Kaiserslautern), Estate Planner und Testamentsvollstrecker (European Business School).

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